Liebe Vereinsmitglieder,
aufgrund der ab 28.12.21 geltenden Coronaschutzverordnung finden Vereinsaktivitäten im Innenbereich ab sofort unter „2G+“ Bedingungen statt. Teilnehmen dürfen dann nur noch immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen (bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests).
Für den Außenbereich (Sport im Freien) gilt weiterhin die 2G-Regelung ohne zusätzlichen Test ( § 4 Abs. 2 Ziffer 4 CoronaschutzVO).
Euer AL-Team