Für Vereinsaktivitäten gilt …

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der ab 28.12.21 geltenden Coronaschutzverordnung finden Vereinsaktivitäten im Innenbereich ab sofort unter „2G+“ Bedingungen statt. Teilnehmen dürfen dann nur noch immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen (bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests).

Für den Außenbereich (Sport im Freien) gilt weiterhin die 2G-Regelung ohne zusätzlichen Test ( § 4 Abs. 2 Ziffer 4 CoronaschutzVO).

Euer AL-Team

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