Es gilt 2G

Liebe Vereinsmitglieder, im Rahmen der neuen Corona-Schutzverordnung kommt es auch in unserem Vereinsleben zu weiteren Einschränkungen. Ab Mittwoch, den 24.11.2021, gilt die so genannte 2G-Regel im Kultur- und Freizeitbereich zu dem auch der Amateursport gehört. Das heißt, ab sofort und bis auf Weiteres können an Vereinsveranstaltungen (z.B. Fahrten, Mittwochs- und Samstagspaddeln, …) nur noch immunisierte Personen (geimpft oder genesen) teilnehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 15 Jahre.

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